Befreiung von der Kurtaxe

Wer keine Kurtaxe zahlt, regelt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst. Fast überall sind kleine Kinder frei, viele Orte befreien oder ermäßigen für Schwerbehinderte und Geschäftsreisende. Die Tabelle zeigt die Altersgrenze für Kinder in jedem Ort.

Müssen Kinder Kurtaxe zahlen?

In fast allen Orten sind kleine Kinder frei. Die Altersgrenze legt jede Gemeinde selbst fest: In 67 von 139 Orten endet die Befreiung spätestens mit 6 Jahren, in 42 Orten erst mit 16 Jahren oder später. Ältere Kinder zahlen oft einen ermäßigten Satz.

Sind Schwerbehinderte von der Kurtaxe befreit?

Das hängt von der Satzung ab. 127 der 139 Orte nennen Regeln für Menschen mit Behinderung, meist eine Befreiung oder Ermäßigung ab einem Grad der Behinderung (GdB) oder mit Merkzeichen, oft auch für die Begleitperson mit Merkzeichen B.

Zahlen Geschäftsreisende Kurtaxe?

In vielen Orten nicht: 108 Satzungen befreien Personen, die nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort sind. Der Vermieter verlangt dafür meist eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Wer prüft die Befreiung?

Die Befreiung beantragen Sie bei der Anreise über Ihren Vermieter oder bei der Kurverwaltung, mit Nachweis (Ausweis, Schwerbehindertenausweis, Arbeitgeberbescheinigung).

Kinder: bis zu welchem Alter frei?

Kinder frei unter dem genannten Alter; ermäßigte Gruppen laut Satzung
OrtFrei unterErmäßigt
Ahlbeck 6 Jahren keine
Ahrenshoop 18 Jahren Ermäßigt: Schüler, Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienst, Schwerbehinderte
Baabe 7 Jahren Kinder 7 bis 13 Jahre
Bad Aibling 14 Jahren keine
Bad Birnbach 14 Jahren keine
Bad Doberan 16 Jahren keine
Bad Dürkheim 14 Jahren Jugendliche 14 bis 17 Jahre
Bad Ems 14 Jahren Begleitperson (2. und jede weitere Person): Ehe- oder Lebenspartner und Kinder 14 bis 17 Jahre
Bad Füssing 16 Jahren keine
Bad Griesbach 14 Jahren Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Bad Harzburg 18 Jahren keine
Bad Hindelang 6 Jahren Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Bad Kissingen 18 Jahren keine
Bad Kötzting 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren
Bad Lauterberg im Harz 14 Jahren Jugendliche 14 bis 17 Jahre
Bad Mergentheim 18 Jahren keine
Bad Pyrmont 18 Jahren Begleitperson: mitreisende Ehe- oder Lebenspartner und volljährige Kinder
Bad Reichenhall 18 Jahren keine
Bad Saarow 10 Jahren Kinder und Jugendliche 10 bis 17 Jahre
Bad Sachsa 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Bad Schandau 7 Jahren Kinder und Jugendliche 7 bis 15 Jahre
Bad Staffelstein 14 Jahren Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Bad Tölz 14 Jahren Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Bad Wiessee 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Bad Wildbad 18 Jahren keine
Bad Wörishofen 16 Jahren keine
Baden-Baden 18 Jahren keine
Balderschwang 14 Jahren keine
Baltrum 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Bansin 6 Jahren keine
Bayerisch Eisenstein 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Bayrischzell 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Bensersiel 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre
Berchtesgaden 6 Jahren Kinder (Jahr, in dem sie 7 werden, bis Jahr, in dem sie 16 werden)
Binz 3 Jahren keine
Bodenmais 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Boltenhagen 15 Jahren keine
Boppard 18 Jahren keine
Borkum 12 Jahren Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
Braunlage 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Breege 10 Jahren Kinder 10 bis 16 Jahre (ermäßigt); Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende bis 26 Jahre (ermäßigt); Rentner und Vorruheständler (ermäßigt)
Büsum 16 Jahren keine
Butjadingen 3 Jahren Kinder 3 bis 12 Jahre
Carolinensiel 4 Jahren Kinder und Jugendliche 4 bis 15 Jahre
Cuxhaven 16 Jahren keine
Dahme 6 Jahren Alleinreisende Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Dangast 4 Jahren Kinder 4 bis 15 Jahre
Dierhagen 16 Jahren Ermäßigt: Schüler, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte
Dornumersiel 3 Jahren Kinder und Jugendliche 3 bis 15 Jahre
Dorum 3 Jahren Kinder 3 bis 17 Jahre
Duhnen 16 Jahren keine
Eckernförde 18 Jahren keine
Fehmarn 18 Jahren keine
Feldberg (Schwarzwald) 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Fischen im Allgäu 6 Jahren Kinder von 6 bis 13 Jahren
Freudenstadt 10 Jahren Kinder ab 10 Jahren
Friedrichshafen 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Füssen 6 Jahren Kinder von 6 bis 15 Jahren
Garmisch-Partenkirchen 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Glücksburg 18 Jahren keine
Göhren 7 Jahren Kinder 7 bis 13 Jahre
Graal-Müritz 16 Jahren Jugendliche 16 und 17 Jahre
Greetsiel 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre
Grömitz 18 Jahren keine
Hahnenklee 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Harlesiel 4 Jahren Kinder und Jugendliche 4 bis 15 Jahre
Heiligenhafen 18 Jahren keine
Helgoland 18 Jahren keine
Heringsdorf 6 Jahren keine
Hiddensee 18 Jahren keine
Hinterzarten 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Hörnum 18 Jahren keine
Horumersiel 4 Jahren Jugendliche 13 bis 17 Jahre; Kinder 4 bis 12 Jahre
Inzell 6 Jahren Kinder von 6 bis 15 Jahren
Juist 6 Jahren Kinder von 6 bis 13 Jahren
Kampen 18 Jahren keine
Karlshagen 6 Jahren keine
Kellenhusen 18 Jahren keine
Koserow 6 Jahren keine
Kühlungsborn 16 Jahren keine
Laboe 18 Jahren keine
Langeoog 6 Jahren Kinder von 6 bis 15 Jahren (1. und 2. Kind einer Familie, allein reisende)
Lenggries 12 Jahren Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
Lindau (Bodensee) 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
List auf Sylt 18 Jahren keine
Loddin 6 Jahren keine
Lubmin 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 18 Jahre; Alters- und Invalidenrentner; Schüler, Lehrlinge, Studenten
Meersburg 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren
Mittenwald 10 Jahren Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren
Nesselwang 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Neuharlingersiel 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Neustadt in Holstein 18 Jahren keine
Norddeich 14 Jahren keine
Norden 14 Jahren keine
Norderney 14 Jahren Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
Oberammergau 16 Jahren keine
Oberhof 6 Jahren Kinder von 7 bis 16 Jahren
Oberstaufen 6 Jahren Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Oberstdorf 9 Jahren Kinder und Jugendliche von 9 bis 15 Jahren
Pellworm 18 Jahren keine
Pfronten 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Prerow 6 Jahren keine
Prien am Chiemsee 7 Jahren Kinder und Jugendliche von 7 bis 15 Jahren
Rantum 18 Jahren keine
Reit im Winkl 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Rottach-Egern 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Ruhpolding 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Sankt Englmar 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Sankt Peter-Ording 18 Jahren Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren; Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre ohne Begleitung Erziehungsberechtigter
Sassnitz 7 Jahren Kinder 7 bis 14 Jahre
Scharbeutz 18 Jahren keine
Schillig 4 Jahren Jugendliche 13 bis 17 Jahre; Kinder 4 bis 12 Jahre
Schliersee 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren
Schluchsee 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Sellin 7 Jahren Kinder 7 bis 13 Jahre
Sierksdorf 18 Jahren keine
Sonthofen 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Spiekeroog 6 Jahren Kinder von 6 bis 14 Jahren
Tegernsee 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Thiessow 7 Jahren Kinder 7 bis 13 Jahre
Timmendorfer Strand 18 Jahren keine
Titisee 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Todtnau 6 Jahren Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Trassenheide 6 Jahren keine
Travemünde 18 Jahren keine
Überlingen 15 Jahren keine
Ückeritz 6 Jahren keine
Wangerooge 6 Jahren Kinder von 6 bis 13 Jahren
Warnemünde 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 14 Jahre
Wenningstedt-Braderup 18 Jahren keine
Wernigerode 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Westerland 18 Jahren keine
Willingen (Upland) 14 Jahren keine
Winterberg 15 Jahren keine
Wustrow 6 Jahren Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre
Wyk auf Föhr 18 Jahren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung Erwachsener oder in Gruppenreisen
Zempin 6 Jahren keine
Zingst 6 Jahren Kinder 6 bis 14 Jahre
Zinnowitz 6 Jahren keine

Diese Seite fasst die Satzungen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist die Satzung der jeweiligen Gemeinde; die Quelle steht auf jeder Ortsseite.