Kurtaxe Sankt Peter-Ording 2026

Erwachsene zahlen 4,00 € pro Tag in der Saison A (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember) und 3,00 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 56,00 €.

Erwachsene, Saison A4,00 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz3,00 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte56,00 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Sankt Peter-Ording

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Sankt Peter-Ording: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2025. Gemeinde Sankt Peter-Ording erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.

Kurabgabe pro Tag
Personen Saison ASaison B
Erwachsene ab 18 Jahren 4,00 €3,00 €
Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahrengegen Vorlage eines Ausweises 2,00 €1,50 €
Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre ohne Begleitung Erziehungsberechtigterohne Begleitung von Erziehungsberechtigten 0,50 €0,50 €
Kinder unter 6 Jahren sowie 6 bis 17 Jahre in Begleitung Erziehungsberechtigterab 6 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten
  • Kinder, Eltern und Partner von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen
  • Beruflich Anwesende, die die Einrichtungen nicht nutzen
  • Kranke, die ihre Unterkunft nachweislich nicht verlassen können

Ermäßigungen:

  • Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren: 50 %
  • Schwerbehinderte ab GdB 70 und eine erforderliche Begleitperson: 50 %
  • Alleinreisende Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren: 0,50 € je Tag
  • Einwohner des Amtes Eiderstedt, Tönning und Friedrichstadt (Umland-Einwohner-Karte): 2,00 € je Tag
  • Tagungsteilnehmer mit Anmeldung bei der Tourismus-Zentrale: ermäßigt

Menschen mit Behinderung: Ab GdB 70: 50 % (2,00 € Saison A, 1,50 € Saison B), ebenso eine erforderliche Begleitperson

Weitere Regeln in Sankt Peter-Ording

Berechnung
Laut Satzung: „je Aufenthaltstag; der Tag des Eintreffens wird als voller Tag, der Tag der Abreise wird nicht gewertet“.
Höchstbetrag
Pro Kalenderjahr höchstens 112,00 € je Erwachsenem (Jahrespauschale).
Bezahlung
Vermieter (Gästekarte bei Anreise)
Tagesgäste
Tagesgäste zahlen die Kurabgabe zum Tagessatz (4,00 € bzw. 3,00 €) bei der Tourismus-Zentrale.
Jahreskarte
112,00 € (28 Tage der Saison A; Pflicht für ortsfremde Eigentümer und Dauernutzer von Wohnungseinheiten und Dauercamper, auf Antrag auch freiwillig)
Zweitwohnung
Ortsfremde Eigentümer, Miteigentümer und Dauernutzer von Wohnungseinheiten und Inhaber von Dauerstellplätzen zahlen die Jahrespauschale von 112,00 €.

Was die Gästekarte bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Sankt Peter-Ording

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Sankt Peter-Ording

Wie hoch ist die Kurtaxe in Sankt Peter-Ording?

Erwachsene zahlen 3,00 € bis 4,00 € pro Tag, den höheren Satz in der Saison A (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember).

Zahlen Kinder in Sankt Peter-Ording Kurtaxe?

Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren: bis 2,00 € (gegen Vorlage eines Ausweises). Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre ohne Begleitung Erziehungsberechtigter: bis 0,50 € (ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten). Kinder unter 6 Jahren sowie 6 bis 17 Jahre in Begleitung Erziehungsberechtigter: frei (ab 6 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten).

Was bringt die Gästekarte in Sankt Peter-Ording?

Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Kostenfreie Strandbenutzung; Freie Fahrt mit dem Ortsbus; Kostenfreie Nutzung des Nordsee-Fitness-Parks; Erlebnis-Hus, Spiele-Hus und Nationalpark-Haus.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (Gästekarte bei Anreise).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Kurabgabe in der Gemeinde Sankt Peter-Ording (redaktionelle Fassung, gültig ab 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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