Kurtaxe Büsum 2026

Erwachsene zahlen 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember) und 2,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 64,00 €.

An- und Abreisetag werden jeweils voll berechnet.

Erwachsene, Hauptsaison4,00 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz2,80 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte64,00 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Büsum

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Büsum: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen einzeln), gültig seit 1. Januar 2026. Gemeinde Büsum erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.

Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Personen ab 16 Jahren 4,00 €2,80 €
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
  • Blinde und hilflose Personen (BL, H) und je eine Begleitperson
  • Reiseleiter und Busfahrer von Reisegruppen
  • Nahe Angehörige von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Kureinrichtungen nicht nutzen
  • Beruflich oder zur Ausbildung Anwesende, die die Kureinrichtungen nicht nutzen
  • Bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung
  • Gäste mit Gästekarte einer anderen Kurabgabe erhebenden Gemeinde in Schleswig-Holstein (an einem Tag, bei Gegenseitigkeit)

Ermäßigungen:

  • Schwerbehinderte ab GdB 80 oder GdB 50 mit Merkzeichen G/aG: 2,80 € (Hauptsaison), 2,00 € (Nebensaison), Begleitperson ebenso
  • Jahresgästekarte ermäßigt: 78,40 €
  • Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen: Jahresgästekarte 39,00 €

Menschen mit Behinderung: Ab GdB 80 (oder GdB 50 mit G/aG): 2,80 € Hauptsaison, 2,00 € Nebensaison, ebenso die notwendige Begleitperson. Blinde und Hilflose (BL, H) mit einer Begleitperson frei.

Weitere Regeln in Büsum

Berechnung
Laut Satzung: „für jeden Tag, an dem sich der oder die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält“.
Höchstbetrag
Pro Kalenderjahr höchstens 112,00 € (Jahreskurabgabe).
Bezahlung
Vermieter (Gästekarte bei Anreise)
Tagesgäste
Tagesgäste zahlen die Kurabgabe zum Tagessatz (4,00 € bzw. 2,80 €) per Tagesgästekarte (Webshop, Automaten, Strandservicehäuschen, Tourist-Information).
Jahreskarte
112,00 € (28 volle Tagessätze der Hauptsaison; ermäßigt 78,40 €; Pflicht für ortsfremde Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten; Einwohner des Amtes Büsum-Wesselburen 39,00 €)
Zweitwohnung
Ortsfremde Eigentümer und Besitzer von Wohnungseinheiten (auch Wohnwagen, Boot) und ihre Ehe- oder Lebenspartner zahlen die Jahreskurabgabe von 112,00 €, wenn der Besitz im Jahr mindestens drei Monate bestand.

Was die Gästekarte bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Büsum

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Büsum

Wie hoch ist die Kurtaxe in Büsum?

Erwachsene zahlen 2,80 € bis 4,00 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember).

Zahlen Kinder in Büsum Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: frei.

Was bringt die Gästekarte in Büsum?

Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Freier Eintritt am Grün- und Sandstrand mit Duschen, Toiletten und DLRG-Badeaufsicht; Kostenlos mit dem KrabbenExpress (Linie 1, Februar bis November); Kostenlose Ortsführungen, Vorträge und viele Veranstaltungen; Bibliothek am Meer, Kids-Club und Neeles Spielehafen.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (Gästekarte bei Anreise).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Büsum (Kurabgabesatzung) vom 6. November 2025 (Lesefassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. November 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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