Kurtaxe Cuxhaven 2026
Stand: Satzung vom 4. Dezember 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 4,00 € pro Nacht in der Saison A (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember) und 2,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 16 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 56,00 €.
2026 ist der Gästebeitrag gegenüber 2025 um 0,10 € je Nacht gesunken.
Gästebeitrag-Rechner für Cuxhaven
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Cuxhaven: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2026. Stadt Cuxhaven erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.
| Personen | Saison A | Saison B |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 4,00 € | 3,20 € |
| Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren | frei | frei |
| Personen | Saison A | Saison B |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,20 € | 2,80 € |
| Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren | frei | frei |
- Saison A: 1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember
- Saison B: 8. Januar bis 31. März, 1. November bis 24. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
- Schwerbehinderte mit GdB 100
- Begleitpersonen mit Merkzeichen B
- Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen
- Personen, die nur zur Berufsausübung in Cuxhaven sind
Ermäßigungen:
- Verschickte Kurgäste (Sozialhilfeträger, Krankenkassen, Rentenversicherung, Wohlfahrtsverbände): 25 % ab 7 Tagen Kur, auf Antrag
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit GdB 100 frei, Begleitperson mit Merkzeichen B frei
Weitere Regeln in Cuxhaven
- Berechnung
- Pro Übernachtung.
- Bezahlung
- Vermieter (Gästekarte bei Anreise)
- Tagesgäste
- Kein Gästebeitrag für Tagesgäste. Ab 16 Jahren gilt an den bewirtschafteten Stränden ein Strandeintritt: Zone 1 4,20 € (Saison A) und 3,40 € (Saison B), Zone 2 3,40 € und 3,00 €.
- Jahreskarte
- Zone 1 120,00 €, Zone 2 96,00 € (30-facher Satz der Saison A; Pflicht für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper (über 30 Tage))
- Weitere Abgaben
- Übernachtungssteuer: 2,75 % des Übernachtungspreises
Was die Gästekarte bringt
- Freier Eintritt an den bewirtschafteten Stränden
- Strandtoiletten und Duschen kostenlos
- Ermäßigung im Thalassozentrum ahoi!
- Ermäßigung im Freibad Steinmarne und im Waldfreibad Sahlenburg
- Ermäßigung auf Feuerschiff Elbe 1, im Schloss Ritzebüttel und im Joachim-Ringelnatz-Museum
- Ermäßigte Wattwanderungen und Stadtführungen
- Freier Strandzugang auch in Otterndorf und an der Wurster Nordseeküste, Vergünstigungen in Wingst und Bad Bederkesa
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Cuxhaven
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
So hat sich der Gästebeitrag entwickelt
| Zeitraum | Erwachsene |
|---|---|
| seit 1.1.2026 | 4,00 € |
| 1.1.2025 bis 31.12.2025 | 4,10 € |
| 1.1.2023 bis 31.12.2024 | 3,80 € |
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Cuxhaven
Wie hoch ist die Kurtaxe in Cuxhaven?
Erwachsene zahlen 2,80 € bis 4,00 € pro Nacht, den höheren Satz in der Saison A (1. Januar bis 7. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember).
Zahlen Kinder in Cuxhaven Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: frei.
Was bringt die Gästekarte in Cuxhaven?
Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Freier Eintritt an den bewirtschafteten Stränden; Strandtoiletten und Duschen kostenlos; Ermäßigung im Thalassozentrum ahoi!; Ermäßigung im Freibad Steinmarne und im Waldfreibad Sahlenburg.
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Vermieter (Gästekarte bei Anreise).
Quelle
- Dokument
- Gästebeitragssatzung der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember 2017 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 4. Dezember 2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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