Kurtaxe Willingen (Upland) 2026

Erwachsene zahlen je nach Zone und Saison 1,50 € bis 3,00 € pro Tag. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 42,00 €.

Erwachsene3,00 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz1,50 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte42,00 €Hauptsaison

Kurbeitrag-Rechner für Willingen (Upland)

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurbeitrag in Willingen (Upland): alle Sätze

Kurbeitrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag). Gemeinde Willingen (Upland) erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Sauerland Card.

Kurgebiet Willingen und Stryck: Kurbeitrag pro Tag
Personen Ganzjährig, pro Tag
Personen ab 14 Jahren 3,00 €
Kinder unter 14 Jahren frei
Kurgebiete Usseln und Wakenfeld: Kurbeitrag pro Tag
Personen Ganzjährig, pro Tag
Personen ab 14 Jahren 2,50 €
Kinder unter 14 Jahren frei
Kurgebiet Schwalefeld: Kurbeitrag pro Tag
Personen Ganzjährig, pro Tag
Personen ab 14 Jahren 2,00 €
Kinder unter 14 Jahren frei
Kurgebiet Bömighausen: Kurbeitrag pro Tag
Personen Ganzjährig, pro Tag
Personen ab 14 Jahren 1,50 €
Kinder unter 14 Jahren frei
Kurgebiet Eimelrod: Kurbeitrag pro Tag
Personen Ganzjährig, pro Tag
Personen ab 14 Jahren 1,50 €
Kinder unter 14 Jahren frei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurbeitrag zahlen:

  • Kinder unter 14 Jahren
  • Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung oder Begleitbedarf laut Ausweis, mit Begleitperson
  • Fünfte und jede weitere Person einer Familie
  • Unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern
  • Besucher von Jugendherbergen
  • Krankenhauspatienten (in Kurkliniken nur bettlägerige)
  • Inhaber von Nebenwohnungen, die Zweitwohnungssteuer zahlen
  • Aufenthaltstage über 28 Tage im Kalenderjahr

Ermäßigungen:

  • Kinder ab 14 Jahren in Kindererholungsheimen, Schullandheimen und Freizeitheimen: 0,40 € pro Tag

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit Erwerbsminderung 100 % frei; wer laut Ausweis auf Begleitung angewiesen ist, ist frei, die Begleitperson ebenfalls

Weitere Regeln in Willingen (Upland)

Berechnung
Laut Satzung: „pro Aufenthaltstag und Person; Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Festsetzung des Kurbeitrages als ein Tag.“.
Höchstbetrag
Berechnet werden höchstens 28 Tage. Höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr: wer länger als 28 Tage im Jahr bleibt, ist für die weiteren Tage befreit.
Bezahlung
Beherbergungsbetrieb im Voraus für den Aufenthalt (Abführung an die Gemeindekasse)
Tagesgäste
Ortsfremde, die Kureinrichtungen nutzen oder Kurveranstaltungen besuchen, ohne im Ort zu wohnen, sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
Zweitwohnung
Eigentümer und Besitzer einer Wohneinheit zahlen einmal im Jahr den Kurbeitrag für 28 Tage. Frei, wer nachweislich Zweitwohnungssteuer zahlt.
Kartenverbund
SauerlandCard

Was die Sauerland Card bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Willingen (Upland)

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Willingen (Upland)

Wie hoch ist die Kurtaxe in Willingen (Upland)?

Erwachsene zahlen 1,50 € bis 3,00 € pro Tag.

Zahlen Kinder in Willingen (Upland) Kurtaxe?

Kinder unter 14 Jahren: frei.

Was bringt die Sauerland Card in Willingen (Upland)?

Mit der Sauerland Card gibt es unter anderem: Kostenlos Bus und Bahn fahren im Sauerland; Ermäßigungen u. a. in der Therme, Eishalle, beim Adventure-Golf und auf der Sommerrodelbahn.

Wer kassiert den Kurbeitrag?

Beherbergungsbetrieb im Voraus für den Aufenthalt (Abführung an die Gemeindekasse).

Quelle

Dokument
Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) vom 29.07.1996 in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (inkl. 8. Nachtrag vom 11.09.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. September 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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