Kurtaxe Willingen (Upland) 2026
Stand: Satzung vom 11. September 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen je nach Zone und Saison 1,50 € bis 3,00 € pro Tag. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 42,00 €.
Kurbeitrag-Rechner für Willingen (Upland)
…
Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurbeitrag in Willingen (Upland): alle Sätze
Kurbeitrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag). Gemeinde Willingen (Upland) erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Sauerland Card.
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 3,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei |
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 2,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei |
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 2,00 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei |
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei |
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 1,50 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei |
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurbeitrag zahlen:
- Kinder unter 14 Jahren
- Schwerbehinderte mit 100 % Erwerbsminderung oder Begleitbedarf laut Ausweis, mit Begleitperson
- Fünfte und jede weitere Person einer Familie
- Unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern
- Besucher von Jugendherbergen
- Krankenhauspatienten (in Kurkliniken nur bettlägerige)
- Inhaber von Nebenwohnungen, die Zweitwohnungssteuer zahlen
- Aufenthaltstage über 28 Tage im Kalenderjahr
Ermäßigungen:
- Kinder ab 14 Jahren in Kindererholungsheimen, Schullandheimen und Freizeitheimen: 0,40 € pro Tag
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit Erwerbsminderung 100 % frei; wer laut Ausweis auf Begleitung angewiesen ist, ist frei, die Begleitperson ebenfalls
Weitere Regeln in Willingen (Upland)
- Berechnung
- Laut Satzung: „pro Aufenthaltstag und Person; Die Beitragspflicht beginnt mit dem Tag des Eintreffens im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. Beide Tage gelten für die Festsetzung des Kurbeitrages als ein Tag.“.
- Höchstbetrag
- Berechnet werden höchstens 28 Tage. Höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr: wer länger als 28 Tage im Jahr bleibt, ist für die weiteren Tage befreit.
- Bezahlung
- Beherbergungsbetrieb im Voraus für den Aufenthalt (Abführung an die Gemeindekasse)
- Tagesgäste
- Ortsfremde, die Kureinrichtungen nutzen oder Kurveranstaltungen besuchen, ohne im Ort zu wohnen, sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
- Zweitwohnung
- Eigentümer und Besitzer einer Wohneinheit zahlen einmal im Jahr den Kurbeitrag für 28 Tage. Frei, wer nachweislich Zweitwohnungssteuer zahlt.
- Kartenverbund
- SauerlandCard
Was die Sauerland Card bringt
- Kostenlos Bus und Bahn fahren im Sauerland
- Ermäßigungen u. a. in der Therme, Eishalle, beim Adventure-Golf und auf der Sommerrodelbahn
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Willingen (Upland)
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Willingen (Upland)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Willingen (Upland)?
Erwachsene zahlen 1,50 € bis 3,00 € pro Tag.
Zahlen Kinder in Willingen (Upland) Kurtaxe?
Kinder unter 14 Jahren: frei.
Was bringt die Sauerland Card in Willingen (Upland)?
Mit der Sauerland Card gibt es unter anderem: Kostenlos Bus und Bahn fahren im Sauerland; Ermäßigungen u. a. in der Therme, Eishalle, beim Adventure-Golf und auf der Sommerrodelbahn.
Wer kassiert den Kurbeitrag?
Beherbergungsbetrieb im Voraus für den Aufenthalt (Abführung an die Gemeindekasse).
Quelle
- Dokument
- Kurbeitragssatzung der Gemeinde Willingen (Upland) vom 29.07.1996 in der ab 12.09.2026 geltenden Fassung (inkl. 8. Nachtrag vom 11.09.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. September 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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