Kurtaxe Bad Dürkheim 2026
Stand: Satzung vom 28. Oktober 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 3,00 € pro Nacht in der Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober) (1. März bis 31. Oktober) und 2,50 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 42,00 €.
Gästebeitrag-Rechner für Bad Dürkheim
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Bad Dürkheim: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2025. Stadt Bad Dürkheim erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.
| Personen | Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober) | Nebensaison (1. November bis Ende Februar) |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 3,00 € | 2,50 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 1,50 € | 1,25 € |
| Kinder unter 14 Jahren | frei | frei |
- Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober): 1. März bis 31. Oktober
- Nebensaison (1. November bis Ende Februar): 1. November bis 31. Dezember, 1. Januar bis 29. Februar
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren
- Schwerbehinderte mit GdB 100 oder ständigem Begleitbedarf, ihre Begleitpersonen, Blinde und deren Begleitperson
- Unentgeltlich aufgenommene Personen in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
- Bettlägerig Kranke
- Personen, die nur beruflich oder zur Ausbildung im Ort sind
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte ab GdB 80: 1,50 € (Nebensaison 1,25 €), wenn sie die Kosten selbst tragen; notwendige Begleitperson ebenfalls 50 %
- Zur Kur entsandte Personen (Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialträger): 20 %
- Pflegekräfte ohne eigenes Einkommen, von einem Mutterhaus zur Kur geschickt: 50 %
- Dauercamper: Jahrespauschale 90,00 € pro Stellplatz
- Kliniken: individuelle Vereinbarung möglich
Menschen mit Behinderung: GdB 100 oder ständige Begleitung laut Ausweis frei, ebenso deren Begleitperson, Blinde und deren Begleitperson. Ab GdB 80: 1,50 € (Nebensaison 1,25 €), notwendige Begleitperson 50 %
Weitere Regeln in Bad Dürkheim
- Berechnung
- Laut Satzung: „Der Gästebeitrag wird in Form eines Übernachtungsbeitrages erhoben. ... pro Person und Übernachtung“.
- Bezahlung
- Beherbergungsbetrieb, spätestens am Abreisetag
- Tagesgäste
- Kein Gästebeitrag für Tagesgäste (nur bei Unterkunft in der Stadt).
Was die Gästekarte bringt
- Freie Fahrt mit Bus und Bahn im VRN in den Waben Freinsheim, Wachenheim, Isenachtal und Deidesheim
- Freier Eintritt ins Gradierwerk und in die Kuranlagen
- Ermäßigung bei Führungen (Hardenburg, Riesenfass, Limburg), im Pfalzmuseum für Naturkunde und im Salinarium
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Bad Dürkheim
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
So hat sich der Gästebeitrag entwickelt
| Zeitraum | Erwachsene |
|---|---|
| seit 1.1.2025 | 3,00 € |
| 1.1.2021 bis 31.12.2024 | 2,00 € |
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Bad Dürkheim
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Dürkheim?
Erwachsene zahlen 2,50 € bis 3,00 € pro Nacht, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. März bis 31. Oktober) (1. März bis 31. Oktober).
Zahlen Kinder in Bad Dürkheim Kurtaxe?
Jugendliche 14 bis 17 Jahre: bis 1,50 €. Kinder unter 14 Jahren: frei.
Was bringt die Gästekarte in Bad Dürkheim?
Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Freie Fahrt mit Bus und Bahn im VRN in den Waben Freinsheim, Wachenheim, Isenachtal und Deidesheim; Freier Eintritt ins Gradierwerk und in die Kuranlagen; Ermäßigung bei Führungen (Hardenburg, Riesenfass, Limburg), im Pfalzmuseum für Naturkunde und im Salinarium.
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Beherbergungsbetrieb, spätestens am Abreisetag.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) in der Stadt Bad Dürkheim vom 27.10.2020, geändert durch Satzungen vom 27.09.2024 (in Kraft 01.01.2025) und 28.10.2025 (in Kraft 01.01.2026)
- Tarife
- Anlage mit den Sätzen
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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