Kurtaxe Titisee 2026
Stand: Satzung vom 19. November 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
Titisee gehört zur Stadt Titisee-Neustadt (Kurbezirk I). Der Kurtaxe beträgt 3,50 € pro Tag für Erwachsene. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.
Ab zwei Übernachtungen geben teilnehmende Gastgeber zusätzlich die Hochschwarzwald Card aus; sie ist nicht in der Kurtaxe enthalten.
Titisee gehört zur Stadt Titisee-Neustadt. Im kurörtlichen Bereich am See gilt Kurbezirk I; abgelegene Teile und der Campingplatz Sandbank zählen zu Kurbezirk II.
Kurtaxe-Rechner für Titisee
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurtaxe in Titisee: alle Sätze
Kurtaxe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2025. Stadt Titisee-Neustadt erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte mit KONUS.
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 1,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei |
Titisee zwischen See und B 500 mit Spiegelhaldenweg und Kupferhammer; ohne Campingplatz Sandbank, ohne Kirchsteige und Rasthaus Hochfirst
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurtaxe zahlen:
- Tagesbesucher ohne Übernachtung
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern
- Schwerbehinderte mit GdB 100
- Kranke, die Einrichtungen und ÖPNV nachweislich nicht nutzen können
- Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, die selbst keine Einrichtungen nutzen
- Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung sind oder beruflich an Tagungen teilnehmen
Ermäßigungen:
- Kliniken mit Anschlussheilbehandlung und meldebefreite Beherbergungsstätten (auf Antrag ohne KONUS): Kurbezirk I 3,00 €, Kurbezirk II 2,50 €, Kinder 1,10 € je Tag
- Saisoncamper (mindestens zwei Monate): Monatspauschale Kurbezirk I 7,50 €, Kurbezirk II 6,25 € (Kinder 2,75 €), ohne KONUS
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit GdB 100 frei; notwendige Begleitperson frei, wenn sie selbst keine Kureinrichtungen nutzt
Weitere Regeln in Titisee
- Berechnung
- Laut Satzung: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“.
- Bezahlung
- Gastgeber mit der Rechnung (Meldung und Abführung an die Gemeinde)
- Tagesgäste
- Tagesbesucher ohne Übernachtung zahlen keine Kurtaxe.
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen eine Jahreskurtaxe: Kurbezirk I 90,00 €, Kurbezirk II 75,00 € (Kinder ab 6 und Jugendliche 33,00 €); die Jahresgästekarte enthält kein KONUS.
- Kartenverbund
- KONUS-Gästekarte
Was die Gästekarte mit KONUS bringt
- Kostenlos Busse und Bahnen im Nahverkehr (2. Klasse) in neun Verkehrsverbünden im Schwarzwald (KONUS)
- Ermäßigungen und Leistungen laut Angebotsübersicht für die Gästekarte im Hochschwarzwald
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Titisee
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Titisee
Wie hoch ist die Kurtaxe in Titisee?
Der Kurtaxe in Titisee beträgt 3,50 € pro Tag für Erwachsene.
Zahlen Kinder in Titisee Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: bis 1,60 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.
Was bringt die Gästekarte mit KONUS in Titisee?
Mit der Gästekarte mit KONUS gibt es unter anderem: Kostenlos Busse und Bahnen im Nahverkehr (2. Klasse) in neun Verkehrsverbünden im Schwarzwald (KONUS); Ermäßigungen und Leistungen laut Angebotsübersicht für die Gästekarte im Hochschwarzwald.
Wer kassiert den Kurtaxe?
Gastgeber mit der Rechnung (Meldung und Abführung an die Gemeinde).
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Titisee-Neustadt über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung, KTS) vom 19.11.2024, in Kraft ab 1.1.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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- Hinterzarten 3,50 € (4 km)
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