Kurtaxe Hinterzarten 2026
Stand: Satzung vom 22. Oktober 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen je nach Zone und Saison 3,00 € bis 3,50 € pro Tag. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.
Ab zwei Übernachtungen geben teilnehmende Gastgeber zusätzlich die Hochschwarzwald Card aus; sie ist nicht in der Kurtaxe enthalten.
Kurtaxe-Rechner für Hinterzarten
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurtaxe in Hinterzarten: alle Sätze
Kurtaxe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2025. Gemeinde Hinterzarten erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte mit KONUS.
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,50 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 1,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei |
Rößlehofweg bis zur B 31; Abgrenzung laut Lageplan der Satzung
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 1,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei |
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurtaxe zahlen:
- Tagesbesucher ohne Übernachtung
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Unentgeltlich aufgenommene Besucher von Einwohnern
- Schwerbehinderte mit GdB 100
- Kranke, die Einrichtungen und ÖPNV nachweislich nicht nutzen können
- Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken, die selbst keine Einrichtungen nutzen
- Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung sind oder beruflich an Tagungen teilnehmen
Ermäßigungen:
- Kliniken mit Anschlussheilbehandlung und meldebefreite Beherbergungsstätten (auf Antrag ohne KONUS): Kurbezirk I 3,00 €, Kurbezirk II 2,50 €, Kinder 1,10 € je Tag
- Saisoncamper (mindestens zwei Monate): Monatspauschale Kurbezirk I 7,50 €, Kurbezirk II 6,25 € (Kinder 2,75 €), ohne KONUS
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit GdB 100 frei; notwendige Begleitperson frei, wenn sie selbst keine Kureinrichtungen nutzt
Weitere Regeln in Hinterzarten
- Berechnung
- Laut Satzung: „Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Tag, wobei der Abrechnung der Tag der Abreise voll zugrunde gelegt wird.“.
- Bezahlung
- Gastgeber mit der Rechnung (Meldung und Abführung an die Gemeinde)
- Tagesgäste
- Tagesbesucher ohne Übernachtung zahlen keine Kurtaxe.
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen eine Jahreskurtaxe: Kurbezirk I 90,00 €, Kurbezirk II 75,00 € (Kinder ab 6 und Jugendliche 33,00 €); die Jahresgästekarte enthält kein KONUS.
- Kartenverbund
- KONUS-Gästekarte
Was die Gästekarte mit KONUS bringt
- Kostenlos Busse und Bahnen im Nahverkehr (2. Klasse) in neun Verkehrsverbünden im Schwarzwald (KONUS)
- Ermäßigungen und Leistungen laut Angebotsübersicht für die Gästekarte im Hochschwarzwald
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Hinterzarten
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Hinterzarten
Wie hoch ist die Kurtaxe in Hinterzarten?
Erwachsene zahlen 3,00 € bis 3,50 € pro Tag.
Zahlen Kinder in Hinterzarten Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: bis 1,60 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.
Was bringt die Gästekarte mit KONUS in Hinterzarten?
Mit der Gästekarte mit KONUS gibt es unter anderem: Kostenlos Busse und Bahnen im Nahverkehr (2. Klasse) in neun Verkehrsverbünden im Schwarzwald (KONUS); Ermäßigungen und Leistungen laut Angebotsübersicht für die Gästekarte im Hochschwarzwald.
Wer kassiert den Kurtaxe?
Gastgeber mit der Rechnung (Meldung und Abführung an die Gemeinde).
Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Hinterzarten über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung, KTS) vom 22.10.2024, in Kraft ab 1.1.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden
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