Kurtaxe Bad Sachsa 2026
Stand: Satzung vom 26. Juni 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen je nach Zone und Saison 1,95 € bis 3,25 € pro Nacht. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 45,50 €.
Gästebeitrag-Rechner für Bad Sachsa
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Bad Sachsa: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2026. Stadt Bad Sachsa erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.
| Personen | Ganzjährig, pro Nacht |
|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 3,25 € |
| Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre | 1,95 € |
| Kinder bis 5 Jahre | frei |
| Personen | Ganzjährig, pro Nacht |
|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 1,95 € |
| Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre | 1,30 € |
| Kinder bis 5 Jahre | frei |
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Schwerbehinderte mit GdB 100 und Begleitperson mit Ausweiseintrag
- Unentgeltlich aufgenommene Familienbesuche von Einwohnern
- Personen zum Schulbesuch oder zur Ausbildung
- Personen, die nur beruflich im Ort sind
- Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und FSJ mit Dienststelle im Ort
- Bettlägerige Kranke
- Aufenthaltstage über 30 Tage im Kalenderjahr
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte mit GdB 70 bis unter 100: 50 %
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit GdB 100 frei, Begleitperson mit Ausweiseintrag frei. GdB 70 bis unter 100: 50 %
Weitere Regeln in Bad Sachsa
- Berechnung
- Laut Satzung: „Die Dauer des Aufenthalts wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. Bei einem mehrtägigen Aufenthalt ist der Gästebeitrag für den Abreisetag mit dem Gästebeitrag für den Anreisetag abgegolten (Anzahl der Übernachtungen).“.
- Höchstbetrag
- Berechnet werden höchstens 30 Übernachtungen. Höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr: wer im Jahr schon 30 Tage Gästebeitrag gezahlt hat, ist für weitere Tage befreit.
- Bezahlung
- Gastgeber bei Anreise (elektronischer Meldeschein, Abführung an die Stadt Bad Sachsa)
- Tagesgäste
- Kein Gästebeitrag für Tagesgäste ohne Übernachtung.
- Jahreskarte
- Gästegebiet I 97,50 €, Gästegebiet II 58,50 € (Jahresgästekarte = 30-facher Tagessatz. Kinder ab 6 Jahre: 58,50 € (Gästegebiet I), 39,00 € (Gästegebiet II). Pflicht für Zweitwohnungen und Dauercamper.)
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen den Jahresgästebeitrag: Gästegebiet I 97,50 € (Kinder 58,50 €), Gästegebiet II 58,50 € (Kinder 39,00 €).
Was die Gästekarte bringt
- Kostenlose Ausleihe in der Stadtbibliothek
- 0,50 € Ermäßigung im Salztal Paradies (Erwachsene)
- 0,50 € Rabatt im NatUrzeitmuseum, Grenzlandmuseum und ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried
- 2 € Rabatt beim Tretbootverleih
- Kleine Gratisleistungen bei Partnerbetrieben (Gastronomie, Wellness)
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Bad Sachsa
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Bad Sachsa
Wie hoch ist die Kurtaxe in Bad Sachsa?
Erwachsene zahlen 1,95 € bis 3,25 € pro Nacht.
Zahlen Kinder in Bad Sachsa Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche 6 bis 17 Jahre: bis 1,95 €. Kinder bis 5 Jahre: frei.
Was bringt die Gästekarte in Bad Sachsa?
Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Kostenlose Ausleihe in der Stadtbibliothek; 0,50 € Ermäßigung im Salztal Paradies (Erwachsene); 0,50 € Rabatt im NatUrzeitmuseum, Grenzlandmuseum und ZisterzienserMuseum Kloster Walkenried; 2 € Rabatt beim Tretbootverleih.
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Gastgeber bei Anreise (elektronischer Meldeschein, Abführung an die Stadt Bad Sachsa).
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages (Gästebeitragssatzung) der Stadt Bad Sachsa vom 26.06.2025, in Kraft ab 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. Juni 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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