Kurtaxe Langeoog 2026

Erwachsene zahlen 4,95 € pro Nacht in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) und 3,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 69,30 €.

Hinweis: Diese Angaben stammen von der offiziellen Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung, nicht direkt aus der Satzung.

Während der Schließungsphase im Februar gilt ein ermäßigter Satz von 1,40 € (Kinder 0,70 €). Die genauen Tage nennt die Satzung nicht.

Erwachsene, Hauptsaison4,95 €pro Nacht
Erwachsene, niedrigster Satz3,80 €pro Nacht
2 Erwachsene, 7 Nächte69,30 €Hauptsaison

Gästebeitrag-Rechner für Langeoog

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Gästebeitrag in Langeoog: alle Sätze

Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2025. Gemeinde Langeoog erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die LangeoogCard.

Gästebeitrag pro Nacht
Personen HauptsaisonÜbrige Zeit
Personen ab 16 Jahren 4,95 €3,80 €
Kinder von 6 bis 15 Jahren (1. und 2. Kind einer Familie, allein reisende) 2,45 €1,90 €
Kinder unter 6 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Gästebeitrag zahlen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Jedes dritte und weitere Kind einer Familie, wenn mindestens drei beitragspflichtige Kinder unter 16 Jahren mitreisen
  • Verwandtenbesuch ohne Entgelt bei Einwohnern und Beschäftigten
  • Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung auf der Insel aufhalten, FSJ und FÖJ
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten (ständige Begleitung laut Ausweis)
  • Bettlägerig Kranke
  • Segler und Sportbootfahrer in Notlage (Sturm, Havarie)

Ermäßigungen:

  • Schließungsphase im Februar: 1,40 € (Kinder 0,70 €) statt des Satzes der übrigen Zeit
  • Schwerbehinderte ab GdB 70: 75 % des Gästebeitrags
  • Kinder in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und ihre Aufsichtspersonen: Kindersatz
  • Befreiungen und Teilbefreiungen nur auf schriftlichen Antrag

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 70 zahlen 75 %; Begleitperson (ständige Begleitung laut Ausweis) frei, sofern sie die Einrichtungen nicht selbst nutzt

Weitere Regeln in Langeoog

Berechnung
Laut Satzung: „Die Dauer des Aufenthaltes wird, mit Ausnahme der Tagesgäste, nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Maßgeblich ist der Anreisetag.“.
Höchstbetrag
Berechnet werden höchstens 28 Übernachtungen. Höchstens 28 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt
Bezahlung
Gast zahlt selbst bei den Servicestellen des Tourismus-Service (Inselbahnhof, Tourist-Information) oder vorab online; Tagesgäste mit der Fähre
Tagesgäste
Tagesgästebeitrag 4,95 € für Erwachsene und 2,45 € für Kinder. Die Tagesrückfahrkarte gilt als Gästekarte.
Jahreskarte
138,60 € (28 Übernachtungen in der Hauptsaison (Kinder 68,60 €); bereits gezahlte Gästebeiträge werden angerechnet)

Was die LangeoogCard bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Langeoog

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Langeoog

Wie hoch ist die Kurtaxe in Langeoog?

Erwachsene zahlen 3,80 € bis 4,95 € pro Nacht, den höheren Satz in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober).

Zahlen Kinder in Langeoog Kurtaxe?

Kinder von 6 bis 15 Jahren (1. und 2. Kind einer Familie, allein reisende): bis 2,45 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.

Was bringt die LangeoogCard in Langeoog?

Mit der LangeoogCard gibt es unter anderem: Freier Zugang zu allen Stränden mit Strandinfrastruktur und Sitzplätzen; Bewachter Badebetrieb (DLRG) in der Saison; Freier Eintritt in die Badewelt: 90 Minuten (15. März bis 31. Oktober), 120 Minuten (übrige Zeit); Kostenloser Wasserturm.

Wer kassiert den Gästebeitrag?

Gast zahlt selbst bei den Servicestellen des Tourismus-Service (Inselbahnhof, Tourist-Information) oder vorab online; Tagesgäste mit der Fähre.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, mit Anlage in der Fassung vom 01.01.2025
Art der Quelle
offizielle Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung
Stand der Quelle
27. November 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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