Kurtaxe Langeoog 2026
Stand: Satzung vom 27. November 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 4,95 € pro Nacht in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) und 3,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 69,30 €.
Hinweis: Diese Angaben stammen von der offiziellen Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung, nicht direkt aus der Satzung.
Während der Schließungsphase im Februar gilt ein ermäßigter Satz von 1,40 € (Kinder 0,70 €). Die genauen Tage nennt die Satzung nicht.
Gästebeitrag-Rechner für Langeoog
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Langeoog: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2025. Gemeinde Langeoog erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die LangeoogCard.
| Personen | Hauptsaison | Übrige Zeit |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 4,95 € | 3,80 € |
| Kinder von 6 bis 15 Jahren (1. und 2. Kind einer Familie, allein reisende) | 2,45 € | 1,90 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
- Hauptsaison: 15. März bis 31. Oktober
- Übrige Zeit: 1. Januar bis 14. März, 1. November bis 31. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder unter 6 Jahren
- Jedes dritte und weitere Kind einer Familie, wenn mindestens drei beitragspflichtige Kinder unter 16 Jahren mitreisen
- Verwandtenbesuch ohne Entgelt bei Einwohnern und Beschäftigten
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung auf der Insel aufhalten, FSJ und FÖJ
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten (ständige Begleitung laut Ausweis)
- Bettlägerig Kranke
- Segler und Sportbootfahrer in Notlage (Sturm, Havarie)
Ermäßigungen:
- Schließungsphase im Februar: 1,40 € (Kinder 0,70 €) statt des Satzes der übrigen Zeit
- Schwerbehinderte ab GdB 70: 75 % des Gästebeitrags
- Kinder in Jugendherbergen, Jugend- und Schullandheimen, Jugendzeltlagern und ihre Aufsichtspersonen: Kindersatz
- Befreiungen und Teilbefreiungen nur auf schriftlichen Antrag
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 70 zahlen 75 %; Begleitperson (ständige Begleitung laut Ausweis) frei, sofern sie die Einrichtungen nicht selbst nutzt
Weitere Regeln in Langeoog
- Berechnung
- Laut Satzung: „Die Dauer des Aufenthaltes wird, mit Ausnahme der Tagesgäste, nach der Zahl der Übernachtungen berechnet. Maßgeblich ist der Anreisetag.“.
- Höchstbetrag
- Berechnet werden höchstens 28 Übernachtungen. Höchstens 28 Übernachtungen je zusammenhängendem Aufenthalt
- Bezahlung
- Gast zahlt selbst bei den Servicestellen des Tourismus-Service (Inselbahnhof, Tourist-Information) oder vorab online; Tagesgäste mit der Fähre
- Tagesgäste
- Tagesgästebeitrag 4,95 € für Erwachsene und 2,45 € für Kinder. Die Tagesrückfahrkarte gilt als Gästekarte.
- Jahreskarte
- 138,60 € (28 Übernachtungen in der Hauptsaison (Kinder 68,60 €); bereits gezahlte Gästebeiträge werden angerechnet)
Was die LangeoogCard bringt
- Freier Zugang zu allen Stränden mit Strandinfrastruktur und Sitzplätzen
- Bewachter Badebetrieb (DLRG) in der Saison
- Freier Eintritt in die Badewelt: 90 Minuten (15. März bis 31. Oktober), 120 Minuten (übrige Zeit)
- Kostenloser Wasserturm
- Sportprogramm mit vielen kostenlosen Angeboten
- Nordic-Walking-Park und Thalassowege
- Kinderspielangebote
- WLAN und öffentliche Toiletten
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Langeoog
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Langeoog
Wie hoch ist die Kurtaxe in Langeoog?
Erwachsene zahlen 3,80 € bis 4,95 € pro Nacht, den höheren Satz in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober).
Zahlen Kinder in Langeoog Kurtaxe?
Kinder von 6 bis 15 Jahren (1. und 2. Kind einer Familie, allein reisende): bis 2,45 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.
Was bringt die LangeoogCard in Langeoog?
Mit der LangeoogCard gibt es unter anderem: Freier Zugang zu allen Stränden mit Strandinfrastruktur und Sitzplätzen; Bewachter Badebetrieb (DLRG) in der Saison; Freier Eintritt in die Badewelt: 90 Minuten (15. März bis 31. Oktober), 120 Minuten (übrige Zeit); Kostenloser Wasserturm.
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Gast zahlt selbst bei den Servicestellen des Tourismus-Service (Inselbahnhof, Tourist-Information) oder vorab online; Tagesgäste mit der Fähre.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages für die Gemeinde Langeoog (Gästebeitragssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 27.11.2024, mit Anlage in der Fassung vom 01.01.2025
- Art der Quelle
- offizielle Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung
- Stand der Quelle
- 27. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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