Kurtaxe Timmendorfer Strand 2026

Erwachsene zahlen 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 2,00 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.

Erwachsene, Hauptsaison3,50 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz2,00 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte49,00 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Timmendorfer Strand

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Timmendorfer Strand: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2024. Gemeinde Timmendorfer Strand erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die OstseeCard.

Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Personen ab 18 Jahren 3,50 €2,00 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Schwerbehinderte mit GdB 100 und Begleitperson mit Merkzeichen B
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen
  • Teilnehmer an Familienfeiern, die die Einrichtungen nicht nutzen
  • Kranke, die laut ärztlichem Zeugnis ihre Unterkunft nicht verlassen können
  • Tagungsteilnehmer bis 4 Tage, wenn die Tagung vorher angemeldet ist und sie die Einrichtungen nicht nutzen (nicht an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen)
  • Inhaber einer gültigen OstseeCard aus einer anderen Gemeinde
  • Personen, die beruflich oder dienstlich vorübergehend anwesend sind

Ermäßigungen:

  • Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 %
  • Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen: 1 € weniger, auf Antrag
  • Verschickte Kurgäste (Sozialhilfeträger, Krankenkassen, Versicherungen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen): 1 € weniger, auf Antrag
  • Patienten in Rehabilitationskliniken: 1,00 € pro Übernachtung ganzjährig

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 %, ab GdB 100 frei. Begleitperson mit Merkzeichen B frei

Weitere Regeln in Timmendorfer Strand

Berechnung
Laut Satzung: „je Aufenthaltstag; An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird“.
Bezahlung
Vermieter (OstseeCard bei Anreise)
Tagesgäste
Vom 1. Mai bis 15. September lösen Tagesgäste am Strand vor 17 Uhr eine Tageskurkarte: 3,50 € (ab 15 Uhr 2,00 €), Nachlöse 7,00 €.
Jahreskarte
98,00 € (Jahres-OstseeCard (28 Tage Hauptsaison); Pflicht für Eigentümer und Dauernutzer einer Wohnung)
Zweitwohnung
Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte einer Wohnung zahlen die Jahrespauschale von 98,00 €.
Kartenverbund
OstseeCard

Kurtaxe Niendorf/Ostsee

Niendorf/Ostsee gehört zur Gemeinde Timmendorfer Strand. Erwachsene zahlen 3,50 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 2,00 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.

Was die OstseeCard bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Timmendorfer Strand

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Timmendorfer Strand

Wie hoch ist die Kurtaxe in Timmendorfer Strand?

Erwachsene zahlen 2,00 € bis 3,50 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September).

Zahlen Kinder in Timmendorfer Strand Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei.

Was bringt die OstseeCard in Timmendorfer Strand?

Mit der OstseeCard gibt es unter anderem: Freier Strandzugang vom 15. Mai bis 30. September; Kostenlose Nutzung des KinderKlubs; Erster Besuch im Meerwasserbad Niendorf kostenlos; Busfahrten im Ort für 1,00 € pro Fahrt.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (OstseeCard bei Anreise).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Kurabgabesatzung) vom 31. März 2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
31. März 2023
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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