Kurtaxe Travemünde 2026

Travemünde gehört zur Hansestadt Lübeck. Erwachsene zahlen 3,50 € pro Tag in der Sommerkurzeit (15. Mai bis 14. September) und 2,00 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.

Die Kurabgabe wurde zum 15. Mai 2026 erhöht.

Erwachsene, Sommerkurzeit3,50 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz2,00 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte49,00 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Travemünde

…

Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Travemünde: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 15. Mai 2026. Hansestadt Lübeck erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die ostseecard.

Kurabgabe pro Tag
Personen SommerkurzeitFrühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit
Personen ab 18 Jahren 3,50 €2,00 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Lübeck
  • Studierende an Lübecker Hoch- und Fachschulen
  • Schwerbehinderte mit GdB 100 und notwendige Begleitperson
  • ostseecard-Inhaber aus anderen Orten während der Geltungsdauer der Karte
  • Gästekarten anderer Orte in Schleswig-Holstein ohne ostseecard: einen Tag
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen und die Einrichtungen nicht nutzen
  • Teilnehmer an anerkannten Sportveranstaltungen
  • Personen, die beruflich Unterkunft nehmen und die Einrichtungen nicht nutzen
  • Bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung

Ermäßigungen:

  • Schwerbehinderte ab GdB 50: 50 % auf Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 50: 50 %, ab GdB 100 frei, Begleitperson (Eintrag im Ausweis) frei

Weitere Regeln in Travemünde

Berechnung
Laut Satzung: „für jeden Tag, an dem sich der/die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält und dort Unterkunft nimmt; An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird“.
Bezahlung
Vermieter (ostseecard bei Anreise)
Tagesgäste
Keine Kurabgabe für Tagesgäste. Vom 15. Mai bis 14. September gilt am Strand und auf der Liegewiese eine Strandbenutzungsgebühr ab 16 Jahren: 3,50 €, ab 15 Uhr 2,00 €, Saisonstrandkarte 84,00 €. Mit ostseecard frei.
Jahreskarte
98,00 € (Jahreskurabgabe (28 Tage Sommerkurzeit), auf Antrag; Pflicht für ortsfremde Wohnungseigentümer, Dauerliegeplatz- und Dauerstellplatzinhaber. 56,00 € bei Aufgabe vor 15. Mai oder Erwerb nach 14. September)
Zweitwohnung
Ortsfremde Eigentümer oder Besitzer einer Wohnung, eines Dauerliegeplatzes oder Dauerstellplatzes und ihre Haushaltsangehörigen zahlen die Jahreskurabgabe von 98,00 € (56,00 € bei Aufgabe vor 15. Mai oder Erwerb nach 14. September). Teileigentümer mit weniger als 28 Tagen Aufenthaltsrecht: 70,00 € bzw. 40,00 €.
Kartenverbund
OstseeCard

Was die ostseecard bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Travemünde

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

So hat sich der Kurabgabe entwickelt

Erwachsene, höchster Satz
ZeitraumErwachsene
seit 15.5.20263,50 €
? bis 14.5.20263,00 €

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Travemünde

Wie hoch ist die Kurtaxe in Travemünde?

Erwachsene zahlen 2,00 € bis 3,50 € pro Tag, den höheren Satz in der Sommerkurzeit (15. Mai bis 14. September).

Zahlen Kinder in Travemünde Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei.

Was bringt die ostseecard in Travemünde?

Mit der ostseecard gibt es unter anderem: Freier Strandzugang in 20 Ostseebädern; Regionale Vergünstigungen bei über 30 Leistungspartnern; Lokale Angebote in Travemünde; Digitale ostseecard in der App Ostsee Guide.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (ostseecard bei Anreise).

Quelle

Dokument
Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde vom 30.11.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.05.2026 (Lesefassung)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
4. Mai 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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