Kurtaxe Pfronten 2026
Stand: Satzung vom 15. November 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 2,40 € pro Tag in der Regulärer Satz (16. Dezember bis 31. Oktober) und 0,90 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 33,60 €.
Kurbeitrag-Rechner für Pfronten
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurbeitrag in Pfronten: alle Sätze
Kurbeitrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. April 2023. Gemeinde Pfronten erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die PfrontenCard.
| Personen | Regulärer Satz | 1. November bis 15. Dezember (halber Satz) |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 2,40 € | 1,20 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 1,50 € | 0,75 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
ohne den Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Wiesele und den Campingplatz in Pfronten-Steinach
| Personen | Regulärer Satz | 1. November bis 15. Dezember (halber Satz) |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 1,80 € | 0,90 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 1,20 € | 0,60 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
auch Wohnmobilstellplatz Wiesele und Campingplatz Pfronten-Steinach; bestimmte Berggaststätten und Alphütten sind beitragsfrei
- Regulärer Satz: 16. Dezember bis 31. Oktober
- 1. November bis 15. Dezember (halber Satz): 1. November bis 15. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurbeitrag zahlen:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag
- Personen mit Hauptwohnung in Pfronten
- Bei Familien mit mehr als vier beitragspflichtigen Kindern jedes weitere Kind
- Notwendige Begleitperson von Schwerbehinderten (auf Antrag)
- Gäste bestimmter Berggaststätten und Alphütten (u. a. Breitenberg, Kappeler Alphütte, Fichtelhütte)
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 % auf Antrag
- 1. November bis 15. Dezember: halber Satz in allen Kurbezirken
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 % auf Antrag; notwendige Begleitperson laut Ausweis auf Antrag frei
Weitere Regeln in Pfronten
- Berechnung
- Laut Satzung: „Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet (§ 3 Abs. 1). An- und Abreisetag gelten als ein Aufenthaltstag.“.
- Bezahlung
- Gastgeber mit der Rechnung (über die Unterkunft)
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber zahlen eine Jahrespauschale. Kurbezirk I: 40,00 € mit Weitervermietung (mindestens 15 Tage im Jahr), 70,00 € ohne (Jugendliche 6 bis 15 Jahre 25,00 € bzw. 40,00 €). Kurbezirk II: 30,00 € bzw. 50,00 € (20,00 € bzw. 35,00 €).
Was die PfrontenCard bringt
- Kostenlos Bus und Bahn im Ostallgäu (allgäumobil, knapp 500 km Netz)
- Gratis Teilnahme an ausgewählten Angeboten im Pfrontener Gästeprogramm
- Kostenfreies WLAN im Schlosspark
- Ermäßigte Wander- und Radkarten
- Ermäßigter Eintritt u. a. Breitenbergbahn, Eissporthalle, Waldseilgarten, Reptilienzoo
- 20 % Ermäßigung auf Tickets im Festspielhaus Neuschwanstein
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Pfronten
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
So hat sich der Kurbeitrag entwickelt
| Zeitraum | Erwachsene |
|---|---|
| seit 1.4.2023 | 2,40 € |
| 1.12.2009 bis 31.3.2023 | 2,00 € |
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Pfronten
Wie hoch ist die Kurtaxe in Pfronten?
Erwachsene zahlen 0,90 € bis 2,40 € pro Tag, den höheren Satz in der Regulärer Satz (16. Dezember bis 31. Oktober).
Zahlen Kinder in Pfronten Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: bis 1,50 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.
Was bringt die PfrontenCard in Pfronten?
Mit der PfrontenCard gibt es unter anderem: Kostenlos Bus und Bahn im Ostallgäu (allgäumobil, knapp 500 km Netz); Gratis Teilnahme an ausgewählten Angeboten im Pfrontener Gästeprogramm; Kostenfreies WLAN im Schlosspark; Ermäßigte Wander- und Radkarten.
Wer kassiert den Kurbeitrag?
Gastgeber mit der Rechnung (über die Unterkunft).
Quelle
- Dokument
- Vierte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Pfronten vom 15.11.2022
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. November 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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