Kurtaxe Füssen 2026
Stand: Satzung vom 21. November 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
Der Kurbeitrag beträgt 3,00 € pro Tag für Erwachsene. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 42,00 €.
Der Kurbeitrag gilt im ganzen Stadtgebiet, auch in Hopfen am See, Weißensee und Bad Faulenbach. Bei teilnehmenden Gastgebern gibt es statt der Füssen Card die KönigsCard.
Kurbeitrag-Rechner für Füssen
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurbeitrag in Füssen: alle Sätze
Kurbeitrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Dezember 2024. Stadt Füssen erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Füssen Card.
| Personen | Ganzjährig, pro Tag |
|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,00 € |
| Kinder von 6 bis 15 Jahren | 1,50 € |
| Kinder bis 5 Jahre | frei |
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurbeitrag zahlen:
- Kinder bis 5 Jahre
- Personen mit Hauptwohnung in Füssen
- Schwerbehinderte mit 100 % Behinderung
- Geschäftsreisende
- Teilnehmer an Lehrgängen von DEB, DCV, DEU oder BEV im Stadtgebiet (und Erziehungsberechtigte als Begleitung bei Teilnehmern bis 15 Jahre)
- Schulklassen auf Antrag, wenn die Reise Bildungszwecken dient
- Ehrengäste ab dem 25. Aufenthalt mit Stammgästepass von vor dem 01.12.2019
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung: 50 %
- Notwendige Begleitpersonen von Schwerbehinderten: gleiche Ermäßigung wie die Schwerbehinderten
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung: 50 % Ermäßigung, mit 100 % Behinderung frei. Notwendige Begleitpersonen erhalten die gleiche Ermäßigung.
Weitere Regeln in Füssen
- Berechnung
- Laut Satzung: „Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage für die An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“.
- Bezahlung
- Gastgeber mit der Rechnung (über die Unterkunft)
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber zahlen eine Jahrespauschale: 26-facher Tagessatz, wenn die Wohnung auch an Feriengäste vermietet wird, sonst 50-facher Tagessatz. Dauercamper: 13-, 25- oder 50-facher Satz für 3, 6 oder 12 Monate.
Was die Füssen Card bringt
- Kostenlos Bus und Bahn im Verkehrsverbund allgäumobil (rund 500 km Netz, auch Bahn Füssen nach Kaufbeuren und Pfronten nach Kempten)
- Kostenlose Ausleihe in der Stadtbibliothek Füssen
- Ermäßigte Tickets im Gästeprogramm
- Ermäßigter Eintritt im Museum der Stadt Füssen und in den Galerien im Hohen Schloss
- Ermäßigung bei Schloss Neuschwanstein, Schloss Hohenschwangau und Museum der bayerischen Könige
- Ermäßigung auf der Forggensee-Schifffahrt
- Ermäßigung bei Tegelbergbahn, Breitenbergbahn und Buchenbergbahn
- 20 % Ermäßigung auf Eigenproduktionen im Festspielhaus Neuschwanstein
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Füssen
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
So hat sich der Kurbeitrag entwickelt
| Zeitraum | Erwachsene |
|---|---|
| seit 1.12.2024 | 3,00 € |
| 1.12.2022 bis 30.11.2024 | 2,50 € |
| 1.12.2019 bis 30.11.2022 | 2,20 € |
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Füssen
Wie hoch ist die Kurtaxe in Füssen?
Der Kurbeitrag in Füssen beträgt 3,00 € pro Tag für Erwachsene.
Zahlen Kinder in Füssen Kurtaxe?
Kinder von 6 bis 15 Jahren: bis 1,50 €. Kinder bis 5 Jahre: frei.
Was bringt die Füssen Card in Füssen?
Mit der Füssen Card gibt es unter anderem: Kostenlos Bus und Bahn im Verkehrsverbund allgäumobil (rund 500 km Netz, auch Bahn Füssen nach Kaufbeuren und Pfronten nach Kempten); Kostenlose Ausleihe in der Stadtbibliothek Füssen; Ermäßigte Tickets im Gästeprogramm; Ermäßigter Eintritt im Museum der Stadt Füssen und in den Galerien im Hohen Schloss.
Wer kassiert den Kurbeitrag?
Gastgeber mit der Rechnung (über die Unterkunft).
Quelle
- Dokument
- Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) vom 21.11.2024, mit konsolidierter Fassung
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. November 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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