Kurtaxe Heiligenhafen 2026

Erwachsene zahlen 3,00 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Januar bis 8. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 22. Dezember bis 31. Dezember) und 1,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 48,00 €.

Ab 4. Januar 2027 steigt die Kurabgabe auf 3,50 € (Hauptsaison) und 2,00 € (Nebensaison).

Erwachsene, Hauptsaison3,00 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz1,80 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte48,00 €Hauptsaison
Ab 4. Januar 20273,50 €Erwachsene, beschlossen

Kurabgabe-Rechner für Heiligenhafen

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Heiligenhafen: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen einzeln), gültig seit 1. Januar 2025. Stadt Heiligenhafen erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die OstseeCard.

Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Personen ab 18 Jahren 3,00 €1,80 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Begleitperson mit Merkzeichen B
  • Einwohner der Mitgliedsgemeinden der LTO OstseeSpitze (mit Personalausweis)
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen (auf Antrag)
  • Inhaber einer Gästekarte aus einer anderen Gemeinde in Schleswig-Holstein: an einem Tag frei (Gegenseitigkeit)
  • Personen, die beruflich oder zur Ausbildung anwesend sind und die Einrichtungen nicht nutzen
  • Bettlägerige Kranke mit ärztlicher Bescheinigung
  • Tagungsteilnehmer, wenn angemeldet und ohne Nutzung der Einrichtungen

Ermäßigungen:

  • Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 %
  • Weitere Ermäßigungen durch den Bürgermeister aus sozialen Gründen oder zur Tourismusförderung, auf Antrag vorab

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80: 50 %, Begleitperson mit Merkzeichen B frei

Weitere Regeln in Heiligenhafen

Berechnung
Laut Satzung: „Die Kurabgabe wird für jeden Tag, an dem sich die kurabgabepflichtige Person im Erhebungsgebiet aufhält berechnet.“.
Bezahlung
Vermieter (OstseeCard bei Anreise)
Tagesgäste
Tagesgäste, die Strand oder Einrichtungen nutzen, zahlen denselben Tagessatz (3,00 € bzw. 1,80 €). Ohne Tagesgästekarte am Strand: doppelter Tagessatz.
Jahreskarte
84,00 € (Jahres-OstseeCard: 28-facher Tagessatz der Hauptsaison (§ 4 Abs. 2). Pflicht für Eigentümer, Dauercamper und Liegeplatzinhaber; 28 Tage Nebensaison, wenn die Pflicht nach dem 31. August beginnt oder vor dem 1. Mai endet)
Zweitwohnung
Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte einer Wohnung sowie Dauer- und Saisonliegeplatzinhaber und ihre Haushaltsangehörigen zahlen die Jahrespauschale (28 Tage Hauptsaison, 2026: 84,00 €).
Kartenverbund
OstseeCard

Was die OstseeCard bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Heiligenhafen

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

So hat sich der Kurabgabe entwickelt

Erwachsene, höchster Satz
ZeitraumErwachsene
seit 1.1.20253,00 €
1.1.2023 bis 31.12.20243,00 €

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Heiligenhafen

Wie hoch ist die Kurtaxe in Heiligenhafen?

Erwachsene zahlen 1,80 € bis 3,00 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Januar bis 8. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 22. Dezember bis 31. Dezember).

Zahlen Kinder in Heiligenhafen Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei.

Was bringt die OstseeCard in Heiligenhafen?

Mit der OstseeCard gibt es unter anderem: Ermäßigungen bei Freizeitangeboten, Veranstaltungen und Partnern in Heiligenhafen; Vergünstigungen und ermäßigte Eintritte in vielen weiteren Ostseeorten; Digitale ostseecard in der kostenlosen App Ostsee Guide.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (OstseeCard bei Anreise).

Steigt die Kurtaxe in Heiligenhafen?

Ja, ab 4. Januar 2027 gelten neue Sätze (Satzung beschlossen).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen (Neufassung) vom 19.04.2023 in der Fassung der 2. Änderungssatzung (Beschluss 26.09.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Oktober 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026
Sätze ab 4. Januar 2027
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Heiligenhafen vom 29.06.2026 (Beschluss 25.06.2026)

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