Kurtaxe Juist 2026
Stand: Satzung vom 6. Dezember 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 4,80 € pro Nacht in der Hauptsaison (1. Januar bis 5. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 26. Dezember bis 31. Dezember) und 3,00 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 67,20 €.
In der Wartungszeit des Erlebnisbades ist der Aufenthalt beitragsfrei (2026: 11. Januar bis 13. Februar).
Gästebeitrag-Rechner für Juist
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Juist: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2023. Inselgemeinde Juist erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die TöwerCard.
| Personen | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 4,80 € | 3,00 € |
| Kinder von 6 bis 13 Jahren | 2,40 € | 1,50 € |
| Kinder bis 5 Jahre | frei | frei |
- Hauptsaison: 1. Januar bis 5. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 26. Dezember bis 31. Dezember
- Nebensaison: 6. Januar bis 31. März, 1. November bis 25. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Verwandtenbesuche bei Einwohnern oder Beschäftigten auf Juist, unentgeltlich im Haushalt
- Schwerbehinderte mit GdB 100
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B oder H
- Begleitpersonen von Gruppen (je 10 Teilnehmer bis 17 Jahre oder je 15 Teilnehmer ab 18 Jahre eine Person)
- Segler, die wegen Havarie oder Sturm einen Hafen anlaufen
Ermäßigungen:
- Geschlossene Schüler-, Azubi- und Studentengruppen bis 17 Jahre in Jugendherbergen, Schullandheimen und herbergsähnlichen Unterkünften: 14 bis 17 Jahre 2,40 € bzw. 1,50 €, 6 bis 13 Jahre 1,30 € bzw. 0,80 €
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte mit GdB 100 frei, Begleitperson mit Merkzeichen B oder H frei
Weitere Regeln in Juist
- Berechnung
- Laut Satzung: „Die Dauer des Aufenthalts wird, Tagesbesuche ausgenommen, nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.“.
- Bezahlung
- Gast selbst bei der Kurverwaltung (Tourist-Information, Automat oder online), spätestens bei Abreise; Nachweis über das Fährticket
- Tagesgäste
- Tagesgäste ab 14 Jahren zahlen 2,40 € (Hauptsaison) bzw. 1,50 € (Nebensaison) pro Aufenthalt, Kinder von 6 bis 13 Jahren 1,30 € bzw. 0,80 €.
- Jahreskarte
- 144,00 € (30 Übernachtungen in der Hauptsaison; Kinder von 6 bis 13 Jahren 72,00 €)
Was die TöwerCard bringt
- Freier Zugang zu allen Stränden, Badeaufsicht von Mai bis Oktober
- Meerwasser-Erlebnisbad: Kinder von 6 bis 13 Jahren 1,5 Stunden frei, Erwachsene ermäßigt
- Kostenlose Veranstaltungen im Kurhaus und auf dem Kurplatz
- Kostenlose Strandsportprogramme und Kinderanimation
- Ermäßigter Verleih von Sportgeräten
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Juist
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Juist
Wie hoch ist die Kurtaxe in Juist?
Erwachsene zahlen 3,00 € bis 4,80 € pro Nacht, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Januar bis 5. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 26. Dezember bis 31. Dezember).
Zahlen Kinder in Juist Kurtaxe?
Kinder von 6 bis 13 Jahren: bis 2,40 €. Kinder bis 5 Jahre: frei.
Was bringt die TöwerCard in Juist?
Mit der TöwerCard gibt es unter anderem: Freier Zugang zu allen Stränden, Badeaufsicht von Mai bis Oktober; Meerwasser-Erlebnisbad: Kinder von 6 bis 13 Jahren 1,5 Stunden frei, Erwachsene ermäßigt; Kostenlose Veranstaltungen im Kurhaus und auf dem Kurplatz; Kostenlose Strandsportprogramme und Kinderanimation.
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Gast selbst bei der Kurverwaltung (Tourist-Information, Automat oder online), spätestens bei Abreise; Nachweis über das Fährticket.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags für die Inselgemeinde Juist (Gästebeitragssatzung) vom 06. Dezember 2022 mit Anlage
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 6. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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