Kurtaxe Norden 2026
Stand: Satzung vom 4. November 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 3,50 € pro Nacht in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) (15. März bis 31. Oktober) und 1,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 14 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 49,00 €.
Im Nordseeheilbad Norddeich zahlt jeder Übernachtungsgast den Gästebeitrag, im übrigen Stadtgebiet nur Gäste, die zur Erholung übernachten.
Gästebeitrag-Rechner für Norden
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Gästebeitrag in Norden: alle Sätze
Gästebeitrag pro Person und Übernachtung, gültig seit 1. Januar 2023. Stadt Norden erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Die NordseeCard.
| Personen | Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) | Übrige Zeit (1. November bis 14. März) |
|---|---|---|
| Personen ab 14 Jahren | 3,50 € | 1,80 € |
| Kinder bis 13 Jahre | frei | frei |
- Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober): 15. März bis 31. Oktober
- Übrige Zeit (1. November bis 14. März): 1. Januar bis 14. März, 1. November bis 31. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Gästebeitrag zahlen:
- Kinder bis einschließlich 13 Jahre
- Schwerbehinderte ab GdB 80
- Begleitperson eines Schwerbehinderten mit Berechtigung im Ausweis
- Unentgeltlich aufgenommene nahe Verwandte von Einwohnern
- Personen, die nur zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in Norden sind
- Bettlägerig Kranke
- Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle in Norden
Ermäßigungen:
- Von Sozialversicherung, Sozialhilfe oder Wohlfahrtsverbänden entsandte Personen: 10 % ab 7 Übernachtungen, auf Antrag
- Jugendliche in Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendzeltlagern und ihre Aufsichtspersonen: 10 %
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80 frei, Begleitperson mit Berechtigung im Ausweis frei
Weitere Regeln in Norden
- Berechnung
- Laut Satzung: „pro Übernachtung; die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Zahl der Übernachtungen berechnet“.
- Bezahlung
- Vermieter (Gästekarte bei Anreise)
- Tagesgäste
- Kein Gästebeitrag für Tagesgäste. Am Strand von Norddeich zahlen Tagesgäste ab 14 Jahren 3,50 € Strandeintritt, mit Gästekarte kostenlos.
- Jahreskarte
- 98,00 € (Jahresgästebeitrag (28 Übernachtungen der Hauptsaison). Pflicht für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper.)
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen den Jahresgästebeitrag von 98,00 €. Bei vermieteten Zweitwohnungen mit Eigennutzung unter 28 Nächten gilt ein Pauschalbeitrag: 31,50 € (1 bis 9 Nächte), 63,00 € (10 bis 18), 94,50 € (19 bis 27).
- Kartenverbund
- NordseeCard
Was die Die NordseeCard bringt
- Freier Eintritt am Strand von Norddeich
- Kostenfreier Zugang zu den Stränden der NordseeCard-Orte
- Urlauberbus für 1 € pro Person und Strecke
- Kostenfreie Probefahrt im Nordsee-Flitzer (E-Auto)
- Ermäßigungen bei Bädern, Museen, Führungen und Ausflugszielen
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Norden
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Norden
Wie hoch ist die Kurtaxe in Norden?
Erwachsene zahlen 1,80 € bis 3,50 € pro Nacht, den höheren Satz in der Hauptsaison (15. März bis 31. Oktober) (15. März bis 31. Oktober).
Zahlen Kinder in Norden Kurtaxe?
Kinder bis 13 Jahre: frei.
Was bringt die Die NordseeCard in Norden?
Mit der Die NordseeCard gibt es unter anderem: Freier Eintritt am Strand von Norddeich; Kostenfreier Zugang zu den Stränden der NordseeCard-Orte; Urlauberbus für 1 € pro Person und Strecke; Kostenfreie Probefahrt im Nordsee-Flitzer (E-Auto).
Wer kassiert den Gästebeitrag?
Vermieter (Gästekarte bei Anreise).
Quelle
- Dokument
- Gästebeitragssatzung der Stadt Norden vom 07.12.2017, zuletzt geändert durch 8. Änderungssatzung vom 04.11.2025 (Auszug)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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