Kurtaxe Lindau (Bodensee) 2026
Stand: Satzung vom 22. Juli 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 3,30 € pro Tag in der 1. April bis 31. Oktober (1. April bis 31. Oktober) und 2,20 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 46,20 €.
Der Kurbeitrag gilt im ganzen Stadtgebiet außer einem Gewerbegebiet in Reutin. Die Echt Bodensee Card enthält freie Fahrt mit Bus und Bahn im Verbund bodo.
Kurbeitrag-Rechner für Lindau (Bodensee)
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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurbeitrag in Lindau (Bodensee): alle Sätze
Kurbeitrag pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. April 2021. Stadt Lindau (Bodensee) erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Echt Bodensee Card.
| Personen | 1. April bis 31. Oktober | 1. November bis 31. März |
|---|---|---|
| Personen ab 16 Jahren | 3,30 € | 2,20 € |
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren | 2,00 € | 1,20 € |
| Kinder unter 6 Jahren | frei | frei |
- 1. April bis 31. Oktober: 1. April bis 31. Oktober
- 1. November bis 31. März: 1. November bis 31. Dezember, 1. Januar bis 31. März
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurbeitrag zahlen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
- Schwerbehinderte ab GdB 80 und ihre Begleitperson (Merkzeichen B)
- Schüler bei schulisch bedingtem Aufenthalt und begleitende Lehrkräfte
- Personen, die sich ausschließlich zur beruflichen Ausbildung in Lindau aufhalten
- Personen mit Hauptwohnung in Lindau
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte ab GdB 50: 50 %, Begleitperson mit Merkzeichen B ebenso
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 50: 50 %, ab GdB 80 frei; Begleitperson mit Merkzeichen B ebenso
Weitere Regeln in Lindau (Bodensee)
- Berechnung
- Laut Satzung: „nach der Anzahl der Aufenthaltstage; angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.“.
- Bezahlung
- Gastgeber mit der Rechnung (Meldeschein über die Unterkunft)
- Zweitwohnung
- Zweitwohnungsinhaber können einen pauschalen Jahreskurbeitrag zahlen: 132,00 € ab 16 Jahren, 80,00 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren. Gilt auch für Dauercamper (Mobilheime, Wohnwagen).
- Kartenverbund
- Echt Bodensee Card
Was die Echt Bodensee Card bringt
- Freie Fahrt in Bus und Bahn im gesamten Verkehrsverbund bodo (Stadtbusse, Regionalbusse, Regionalzüge)
- 10 % Ermäßigung auf Schiffsfahrten der Bodensee-Schiffsbetriebe (Kinder frei)
- 10 % Ermäßigung im Cavazzen und im Kunstmuseum Lindau
- Ermäßigung bei der Lindauer Marionettenoper und bei Führungen
- Vergünstigungen bei über 185 Partnern in der Region
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Lindau (Bodensee)
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Lindau (Bodensee)
Wie hoch ist die Kurtaxe in Lindau (Bodensee)?
Erwachsene zahlen 2,20 € bis 3,30 € pro Tag, den höheren Satz in der 1. April bis 31. Oktober (1. April bis 31. Oktober).
Zahlen Kinder in Lindau (Bodensee) Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren: bis 2,00 €. Kinder unter 6 Jahren: frei.
Was bringt die Echt Bodensee Card in Lindau (Bodensee)?
Mit der Echt Bodensee Card gibt es unter anderem: Freie Fahrt in Bus und Bahn im gesamten Verkehrsverbund bodo (Stadtbusse, Regionalbusse, Regionalzüge); 10 % Ermäßigung auf Schiffsfahrten der Bodensee-Schiffsbetriebe (Kinder frei); 10 % Ermäßigung im Cavazzen und im Kunstmuseum Lindau; Ermäßigung bei der Lindauer Marionettenoper und bei Führungen.
Wer kassiert den Kurbeitrag?
Gastgeber mit der Rechnung (Meldeschein über die Unterkunft).
Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages in der Stadt Lindau (Bodensee) (Kurbeitragssatzung) vom 02.10.2019 i.d.F. der Ersten Änderungssatzung vom 22.07.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Juli 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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