Kurtaxe Lubmin 2026

Erwachsene zahlen 1,60 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 0,90 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 6 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 22,40 €.

Erwachsene, Hauptsaison1,60 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz0,90 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte22,40 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Lubmin

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Lubmin: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2017. Gemeinde Seebad Lubmin erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Kurkarte.

Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Erwachsene über 18 Jahre 1,60 €0,90 €
Kinder und Jugendliche 6 bis 18 Jahre 0,80 €0,50 €
Alters- und Invalidenrentnergegen geeigneten Nachweis 0,80 €0,50 €
Schüler, Lehrlinge, Studentengegen geeigneten Nachweis 0,80 €0,50 €
Kinder unter 6 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Das dritte und jedes weitere Kind eines Familienhaushalts
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Nachweis ständiger Begleitung
  • Aufenthalt nur zu Beruf, Ausbildung oder unentgeltlichem Verwandtenbesuch
  • Teilnehmer anerkannter Tagungen, Kongresse und Lehrgänge
  • Personen, die der Zweitwohnungssteuer unterliegen
  • Einwohner mit Hauptwohnsitz in Lubmin

Ermäßigungen:

  • Arbeitslose: 0,80 € (1. Mai bis 30. September), sonst 0,50 € (gegen Nachweis)
  • Schwerbeschädigte ab 70 %: 0,80 € (1. Mai bis 30. September), sonst 0,50 €
  • Gäste in anerkannten gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Heimvolkshochschule, Gartensparte): 0,30 € pro Tag vom 1. Mai bis 30. September

Menschen mit Behinderung: Schwerbeschädigte ab 70 %: 0,80 € (Mai bis September) bzw. 0,50 €; Begleitpersonen bei ständiger Begleitung frei

Weitere Regeln in Lubmin

Berechnung
Laut Satzung: „Die Kurabgabe wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Bei der Berechnung der Kurabgabe gelten An- und Abreisetag zusammen als ein Tag.“.
Höchstbetrag
Berechnet werden höchstens 28 Tage. Höchstens 28 Tage im Jahr pro Gast, auch bei mehreren Aufenthalten.
Bezahlung
Vermieter oder Kurverwaltung; Tagesgäste an Automaten an der Promenade
Tagesgäste
Tageskurabgabe nur vom 1. Mai bis 30. September: 1,70 € ab 19 Jahren, 0,85 € für Kinder von 6 bis 18 Jahren (Kurverwaltung oder Automaten an der Promenade). Im Winter zahlen Tagesgäste nichts.
Jahreskarte
45,00 € (Kinder von 6 bis 18 Jahren 22,50 €.)
Zweitwohnung
Eigentümer oder Besitzer einer Wohneinheit, die sie überwiegend selbst zur Erholung nutzen, zahlen eine Pauschalkurabgabe von 45,00 € pro Haushalt und Jahr. Wer Zweitwohnungssteuer zahlt, ist von der Kurabgabe befreit.

Was die Kurkarte bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Lubmin

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Lubmin

Wie hoch ist die Kurtaxe in Lubmin?

Erwachsene zahlen 0,90 € bis 1,60 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September).

Zahlen Kinder in Lubmin Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche 6 bis 18 Jahre: bis 0,80 €. Alters- und Invalidenrentner: bis 0,80 € (gegen geeigneten Nachweis). Schüler, Lehrlinge, Studenten: bis 0,80 € (gegen geeigneten Nachweis). Kinder unter 6 Jahren: frei.

Was bringt die Kurkarte in Lubmin?

Mit der Kurkarte gibt es unter anderem: Kostenlose Strandbenutzung, bewachter Strandabschnitt; Kostenlose Nutzung der öffentlichen Toiletten; Kostenlose Ausleihe in der Bibliothek und Kinderspielzimmer Knirpsentreff; Kostenfreie Veranstaltungen der Kurverwaltung.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter oder Kurverwaltung; Tagesgäste an Automaten an der Promenade.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Seebad Lubmin vom 27.01.2017 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 26.04.2017 (Lesefassung Stand 01/2018)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. April 2017
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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