Kurtaxe Wenningstedt-Braderup 2026
Stand: Satzung vom 23. Juni 2020, geprüft am 1. Oktober 2026
Erwachsene zahlen 3,00 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) und 1,50 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 48,00 €.
Kurabgabe-Rechner für Wenningstedt-Braderup
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Hinweis: Die Satzung regelt nicht eindeutig, ob An- und Abreisetag einzeln zählen. Wir rechnen mit dem Wortlaut der Satzung; fragen Sie im Zweifel Ihren Vermieter.
Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.
Kurabgabe in Wenningstedt-Braderup: alle Sätze
Kurabgabe pro Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen einzeln), gültig seit 1. Juli 2020. Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die Gästekarte.
| Personen | Hauptsaison | Nebensaison |
|---|---|---|
| Erwachsene ab 18 Jahren | 3,00 € | 1,50 € |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (mitreisend mit der Familie)nur in Begleitung eines abgabepflichtigen Familienangehörigen | frei | frei |
- Hauptsaison: 1. Mai bis 30. September
- Nebensaison: 1. Januar bis 30. April, 1. Oktober bis 31. Dezember
Befreiungen und Ermäßigungen
Keinen Kurabgabe zahlen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, wenn sie mit mindestens einem abgabepflichtigen Familienangehörigen reisen
- Tagungsteilnehmer bis 3 Tage (2 Übernachtungen), wenn sie keine Kureinrichtungen nutzen
- Geschäftsreisende während der Berufsausübung, wenn sie keine Kureinrichtungen nutzen
- Bettlägerige Kranke und pflegebedürftige Personen
- Verwandtenbesuch bei Einwohnern ohne Entgelt: die ersten 3 Tage
- Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen
- Wer im Ort arbeitet oder in Ausbildung ist
Ermäßigungen:
- Schwerbehinderte ab GdB 80: 20 % auf Antrag
Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80: 20 % auf Antrag, Begleitperson frei
Weitere Regeln in Wenningstedt-Braderup
- Berechnung
- Laut Satzung: „für jeden Tag, an dem sich die Person in der Gemeinde aufhält“. Wie An- und Abreisetag gezählt werden, regelt die Satzung nicht eindeutig.
- Bezahlung
- Gastgeber, spätestens am Tag nach der Ankunft, mit Gästekarte
- Tagesgäste
- Tageskurabgabe 3,00 € (1. Mai bis 30. September), sonst 1,50 €. Wer an Kureinrichtungen ohne Karte angetroffen wird, zahlt ein Tagesentgelt von 3,50 € bzw. 1,75 €
- Jahreskarte
- 84,00 € (28-facher Tagessatz der Hauptsaison; im selben Jahr bereits gezahlte Kurabgabe wird angerechnet.)
- Zweitwohnung
- Eigentümer und Besitzer einer Ferienwohnung zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe (84,00 €), wenn Eigentum oder Besitz im Jahr mindestens 3 Monate besteht.
Was die Gästekarte bringt
- Gilt auf der ganzen Insel: Zugang zu allen Strandabschnitten
- Freie oder ermäßigte Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen
- Freier oder ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen der Gemeinde
Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.
Urlaub mit Hund in Wenningstedt-Braderup
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.
Häufige Fragen zur Kurtaxe in Wenningstedt-Braderup
Wie hoch ist die Kurtaxe in Wenningstedt-Braderup?
Erwachsene zahlen 1,50 € bis 3,00 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September).
Zahlen Kinder in Wenningstedt-Braderup Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (mitreisend mit der Familie): frei (nur in Begleitung eines abgabepflichtigen Familienangehörigen).
Was bringt die Gästekarte in Wenningstedt-Braderup?
Mit der Gästekarte gibt es unter anderem: Gilt auf der ganzen Insel: Zugang zu allen Strandabschnitten; Freie oder ermäßigte Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen; Freier oder ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen der Gemeinde.
Wer kassiert den Kurabgabe?
Gastgeber, spätestens am Tag nach der Ankunft, mit Gästekarte.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) über die Erhebung einer Kurabgabe vom 06.01.2014 in der Fassung der II. Nachtragssatzung vom 23.06.2020
- Tarife
- Anlage mit den Sätzen
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. Juni 2020
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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