Kurtaxe Grömitz 2026

Erwachsene zahlen 4,00 € pro Tag in der Hauptsaison (1. Januar bis 3. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember) und 1,80 € in der übrigen Zeit. Kinder unter 18 Jahren zahlen nichts. Eine Woche (7 Nächte) kostet zwei Erwachsene in der Hauptsaison 56,00 €.

Seit 2026 gilt die Hauptsaison auch über Weihnachten und Neujahr (25. Dezember bis 3. Januar).

Erwachsene, Hauptsaison4,00 €pro Tag
Erwachsene, niedrigster Satz1,80 €pro Tag
2 Erwachsene, 7 Nächte56,00 €Hauptsaison

Kurabgabe-Rechner für Grömitz

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Ohne Ermäßigungen (z. B. für Schwerbehinderte); Befreiungen und Ermäßigungen stehen weiter unten.

Kurabgabe in Grömitz: alle Sätze

Kurabgabe pro Person und Tag (An- und Abreisetag zählen als ein Tag), gültig seit 1. Januar 2026. Gemeinde Grömitz erhebt ihn nach ihrer Satzung; dafür erhalten Sie die ostseecard.

Grömitz und Lensterstrand: Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Personen ab 18 Jahren 4,00 €2,50 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freifrei
Erholungsorte (übrige Gemeinde Grömitz): Kurabgabe pro Tag
Personen HauptsaisonNebensaison
Personen ab 18 Jahren 2,50 €1,80 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren freifrei

Befreiungen und Ermäßigungen

Keinen Kurabgabe zahlen:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Schwerbehinderte ab GdB 80 und Begleitperson mit Merkzeichen B
  • Nahe Verwandte von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt wohnen (auf Antrag)
  • Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten einen Tag
  • Personen, die beruflich oder zur Ausbildung anwesend sind und die Einrichtungen nicht nutzen
  • Kranke, die laut Attest ihre Unterkunft nicht verlassen können
  • Tagungsteilnehmer, wenn angemeldet und ohne Nutzung der Einrichtungen

Ermäßigungen:

  • Gruppenreisen und Betriebsausflüge ab 20 Personen: 50 %, auf Antrag vorab
  • Kur- oder Rehagäste in einer anerkannten Kurklinik auf Veranlassung eines Kostenträgers: 10 %, auf Antrag vorab

Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderte ab GdB 80 frei, Begleitperson mit Merkzeichen B frei

Weitere Regeln in Grömitz

Berechnung
Laut Satzung: „An- und Abreisetag gelten jeweils als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.“.
Bezahlung
Vermieter (ostseecard bei Anreise)
Tagesgäste
Tagesgäste zahlen eine Tageskurabgabe: Hauptsaison 4,00 €, Nebensaison 2,50 € (Tourist-Information, Strandkorbvermieter, Automaten). Nachlöse 8,00 € bzw. 5,00 €.
Jahreskarte
Grömitz und Lensterstrand 112,00 €, Erholungsorte (übrige Gemeinde Grömitz) 70,00 € (Jahresostseecard (28 Tage Hauptsaison); Pflicht für Eigentümer und Dauernutzer, auch Dauerstellplatz und Mobilheim. Entsteht die Pflicht erst nach dem 15. Oktober: 70,00 € bzw. 50,40 €)
Zweitwohnung
Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte einer Wohngelegenheit (auch Dauercamper, Mobilheime, Boote) und ihre Haushaltsangehörigen zahlen die Jahreskurabgabe: 112,00 € in Grömitz/Lensterstrand, 70,00 € in den Erholungsorten.
Kartenverbund
OstseeCard

Was die ostseecard bringt

Quelle: offizielle Seite. Leistungen können sich ändern.

Urlaub mit Hund in Grömitz

Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.

Zuhause zahlen Sie für Ihren Hund Hundesteuer: Sätze von 500 Städten auf hundesteuer-gemeinden.de.

So hat sich der Kurabgabe entwickelt

Erwachsene, höchster Satz der jeweiligen Zone
ZeitraumErwachsene
seit 1.1.20264,00 €
1.1.2025 bis 31.12.20253,50 €

Häufige Fragen zur Kurtaxe in Grömitz

Wie hoch ist die Kurtaxe in Grömitz?

Erwachsene zahlen 1,80 € bis 4,00 € pro Tag, den höheren Satz in der Hauptsaison (1. Januar bis 3. Januar, 1. April bis 31. Oktober, 25. Dezember bis 31. Dezember).

Zahlen Kinder in Grömitz Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: frei.

Was bringt die ostseecard in Grömitz?

Mit der ostseecard gibt es unter anderem: Freie Nutzung des 8 km langen Badestrands; Ermäßigte Busfahrten; Ermäßigter Eintritt in der Grömitzer Welle; Freier oder ermäßigter Eintritt bei vielen Veranstaltungen.

Wer kassiert den Kurabgabe?

Vermieter (ostseecard bei Anreise).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Grömitz vom 18.12.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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