Kurtaxe Damp 2026
Stand: Satzung vom 14. Oktober 2024, geprüft am 1. Oktober 2026
Damp erhebt derzeit keine Kurtaxe. Übernachtungsgäste zahlen stattdessen die Übernachtungssteuer, 2 % des Übernachtungspreises (seit 1. Januar 2025).
Hinweis: Diese Angaben stammen von der offiziellen Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung, nicht direkt aus der Satzung.
Damp erhebt keine Kurabgabe und hat keinen Strandeintritt. Stattdessen gilt eine Übernachtungssteuer von 2 % des Übernachtungspreises.
Urlaub mit Hund in Damp
Die Satzung sieht keine Kurtaxe für Hunde vor. Fragen Sie Ihren Vermieter nach Hunderegeln und Strandzeiten.
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Quelle
- Dokument
- Ortsrecht der Gemeinde Damp (Amt Schlei-Ostsee): keine Kurabgabesatzung; Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer ab 01.01.2025
- Art der Quelle
- offizielle Seite der Gemeinde oder Kurverwaltung
- Stand der Quelle
- 14. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden
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